Zumindest der neue Dienstleister hat bei der Objektübergabe alles richtig gemacht. Die Art der Objektübergabe ließ ihn daran zweifeln, ob es nicht doch verdeckte Schäden gibt. Die von ihm angelegten Reinigungsproben führten zu keinem befriedigenden Ergebniss. Hieraufhin entschloss sich der Dienstleister, gegenüber dem Objektbetreiber Bedenken anzumelden. Damit wollte er ausschließen, dass er für später auftretende Schäden aus vorhergegangenen Arbeiten haftbar gemacht werden kann. Der Objektbetreiber beauftragte daraufhin einen Sachverständigen mit der Dokumentation der Objektübergabe. Auf dem Feinsteinzeugfliesenboden waren im gesamten Objekt deutliche Wischspuren zu erkennen, die jedoch scheinbar nicht an der Oberfläche der Fliesen vorhanden waren.
Feinsteinzeugfliesen weisen eine besonders niedrige Wasseraufnahme von unter 0,5 Prozent auf. Technisches Feinsteinzeug einiger Hersteller kommt sogar auf Werte von bis zu 0,03 Prozent Wasseraufnahme. Wenn man bedenkt, dass Glasplatten eine Wasseraufnahme von etwa 0,02 Prozent haben, erklärt ein derartiger Wert, warum bei der Herstellung des Materials von „Verglasung“ gesprochen wird. Während die meisten Oberflächenstrukturen mittels Stempel beim Pressen erzeugt werden, wird poliertes Feinsteinzeug nachträglich durch Schleifen der Oberfläche erzeugt. Im Unterschied zum Naturstein, bei dem Polieren eher dazu führt,
dass sich Poren schließen, können beim Feinsteinzeug feine Kavernen geöffnet werden. Dies führt zu einer sogenannten mikroporösen Oberflächenstruktur, die ein Eindringen von Schmutz in die Oberfläche begünstigt (vergleichbar mit einer grobporigen Haut), was zu einer typischen Vergrauung führt, wenn die Reinigungsarbeiten (in Technik und Intervall) nicht darauf abgestimmt werden. Eine fachgerechte Reinigung, bestehend aus Mikrofasertextilien und Melamin- oder Melaminkombinationspads, ist als Stand der Technik zu bezeichnen.
Aufgrund ihrer Struktur sind Feinsteinzeugfliesen nahezu resistent gegen fast alle chemischen Reinigungsmittel. Dennoch ist es möglich, die „Verglasung“ zu zerstören, wenn unsachgemäße Reinigungsprodukte zum Einsatz kommen. Unsachgemäß sind Reinigungsprodukte, die Bestandteile aus Fluorwasserstoffsäure oder deren Derivate enthalten. Fluorwasserstoffsäure, auch Flusssäure genannt, ist die wässrige Lösung von Fluorwasserstoff (HF).
Flusssäure ist eine farblose, stechend riechende Flüssigkeit. Sie greift Glas stark an (Glasätzen) und wirkt stark ätzend auf Haut, Schleimhäute und Bindehaut. In der Gebäudereinigung findet die Säure oder deren Derivate aufgrund ihrer Toxizität noch vereinzelt in Fassadenreinigungmitteln Anwendung. Der Produktbeschreibung eines Herstellers kann entnommen werden: „Das Erzeugnis wurde zur Beseitigung von Verschmutzungen und Verwitterun-en entwicke lt, die sich schon seit langen Jahren in die Poren des Steines eing efre ssen hab en.“ Weiter heißt es: „Stets vor E rstanwendung Probeauftrag vornehmen, um Verträglichkeit des Mittels mit den zu reinigend en Materialien zu prüfen. Produkt nicht auf kalkhaltigem Stein, Marmor, Terrazzo, Emaille, Glas, Glasuren, Aluminium , Zink etc. ein setzen.“
HF-haItiges Produkt eingesetzt worden
Offenbar ist im vorlieg end en Fall solch ein Pro duk t ein geset zt worden. Die Oberfläche der Fliese wurde aufgrund der aggressiven Reinigungsch em ie sch nell ge reinigt, diese hat da rübe r hin aus jedoch eine zerstö ren de Wirkung auf die Werkstoffsubstanz gehabt. Hierbei ent sta nd eine leicht mehlig w irke nde Oberflächenstruktur. Darüber hinaus wurden die Kavernen (balgförmige Poren) de r Oberfläche geöffnet, was durch die Kap illarität dazu führte, dass der Schmutz nicht nur in die Kavernen selber eindrin gen kann, sondern gleicherm aßen auch in den Werkstoff ein wandert – und nu r noch in Nuancen entfe rnt werden kann.
Eine herk ömmliche Reinigung ist nunm ehr nicht mehr möglich.
Die Schädig ung ist irreparabel und nicht reversibel.
Das Schadensbild wird durch die Bilder verdeutlicht: Durch die zerstörende Reinigung mit ein er für das Objekt ungeeig neten Reinigungschemie wurden die Oberflächenstruktur und die ursprüng liche Ka vernenstr uk tur verän dert. Da d arüb er hin aus auch die weitere Un terhaltsreinig ung nicht ausre ich end war, ergab sich das auf den Bildern deutlich sichtb are Schadensbild. Die Reinigungsflotte wurde viel zu selten gew echselt. Hierdurch wurden die in der Schm utzflotte enthaltenen S chm utzp artikel in die Oberflä ch en str uk tur der Fliese ein gearb eitet, die wed er im Rahmen einer k lassisch en Unterh alts rein igung noch mit den iibelicherwei- se angewandten Maßnahmen im Rahmen ein er Grundreinigung zu entfernen gewesen waren.
Es wurde versu cht, eine Musterfläche anz ulegen , dabei kamen neben den kla ssisch en Reinigungsmitteln für Industrieber eiche
Durch weitere Zerstörung der Fliesen mit einem HF-haltigen Produkt konnten die Kavernen weiter geöffnet werden – dies ist aber keine Lösung.
Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger | Sachverständigenbüro für Gebäudereinigung & Entwicklung, Duisburg | hintze@sachverstaendi- genbuero-hintze.de.
Tipps vom Gutachter
Übernahmedokumentation erstellen
Gerade im Zuge von Objektübernahmen lohnt es sich, eine ausführliche Dokumentation zu erstellen, um später kein böses Erwachen zu erleben.
So mühsam diese Dokumentation auch zum Anfang erscheint, so sehr zahlt es sich jedoch später aus, denn es wird sich kaum noch jemand an Gegebenheiten erinnern, die vor einigen Jahren einmal besprochen wurden.
Im vorliegenden Fall hat der neue Dienstleister diese Dokumentation für sich im Vorfeld bereits durchgeführt und ist zu dem richtigen Entschluss gekommen: nicht reinigungsfähig!
Maßnahme: Bedenken beim Objektbetreiber anmelden, um sich selber abzusichern, mit der Folge, dass der Schaden von einem Sachverständigen dokumentiert wird.
Der Fall selber zeigt für Objektbetreiber einmal mehr, dass es sich lohnt, in Fachbetriebe zu investieren, die ausreichende Kenntnisse und Erfahrung in der Reinigung verschiedener Werkstoffe haben.
mit entspr echender Mechanik auch verschiedene spezielle Reinigung smittel zum Einsatz, jedoch ohne nennensw erten Reinigungserfolg.
Irreparabler Schaden
Erst durch eine weitere Zerstörung der Gesa mtstruktur de r Feinsteinzeugfliese mit ein em HF-haltigem Prod ukt unter Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen konnten die Kavernen weiter geöffnet werden, um die Verschmutzun g zu entfern en.
Dies ist jedoch für eine vollflächige Reinigung im Innenb ereich nicht möglich. Des Weiteren hätte eine solche Reinigung z ur Folge, dass eine schnellere W iederanschmutzung nicht m ehr au sgeschlossen werden kann. Darüber hinaus ändert sich die Nutzungsdauer und auch die Rutschsicherheit d er Fliese.
Die ursprüngliche Feinsteinzeugfliese wurde somit durch unsach gem äße Reinigung irrepara bel zerstört und ein Austausc h ist unum gänglich, wenn der Ob jek tbe treibe r gereinigte Flächen wünscht, die auch optisch in einem gereinigte n Zustand e rscheinen. Der neue Dienstleister hat somit alles richtig gem acht und darauf bestanden, dass seine Bedenken ern st genom men werden, nachdem er einige Reinigungsproben selber angelegt hat. ■ !
Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de